Dies wird insbesondere im Bereich der Heizungs- und Warmwasserkosten sowie Energiekosten zu steigenden Kosten bei Mietern führen. Vor allem bei Mietern in großen Wohnungen sowie Einpersonen- und Alleinerziehendenhaushalten besteht dann die Möglichkeit von Zahlungsschwierigkeiten. Dies könnte Erlösausfälle zur Folge haben, sowohl durch Zahlungsausfälle bei der Miete als auch durch Kündigungen von Wohnungen und damit verbundenem ansteigendem Leerstand.
Mit der Strategie der energetischen Modernisierung unter Einsatz von Fördermitteln werden wir daher weiterhin das Ziel verfolgen, den Betriebskostenanstieg für die Mieter dauerhaft zu dämpfen. Aufgrund des bereits vorhandenen umfassenden modernen Standards sind unsere Objekte zu einem großen Teil bereits energetisch modernisiert und mit modernen Heizungsanlagen ausgestattet, so dass hier kaum noch Möglichkeiten bestehen. Daher wird die Gesamtbelastung für Mieter mit niedrigem Einkommen trotz Einsparmaßnahmen voraussichtlich weiter anwachsen. Zudem werden unsere Objekte vollständig mit Fernwärme versorgt. Eine grundlegend neue Klimastrategie, um die Belastungen unserer Mieter zu mildern, ist aus diesem Grund nicht möglich.
Darüber hinaus ist mit verschlechterten Finanzierungsbedingungen zu rechnen. Der Vorstand beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risiken und reagiert bedarfsweise unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmens mit angemessenen Maßnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken.
Ein weiteres Risiko besteht in der Unterbrechung von Lieferketten (Lieferengpässe bei verschiedenen Baumaterialien) mit Auswirkungen auf bestehende und geplante Bauprojekte. Dies betrifft den Bereich Neubau ebenso wie die Modernisierung und die Instandhaltung von Wohnobjekten. Hier kann es zu Verzögerungen und damit insbesondere zu einem Instandhaltungsstau kommen. Der Vorstand versucht dieses Risiko vor allem durch frühzeitige Planung zu dämpfen.
Für das Geschäftsjahr 2022 planen wir mit Nettomieterlösen in Höhe von 34,0 Mio. €. Die Erhöhung gegenüber 2021 (33,5 Mio. €) ergibt sich hauptsächlich aus einer Mieterhöhung gemäß Mietspiegel in unseren Bestandswohnungen und dem Zugang von fertiggestellten Wohnungen. Hinsichtlich von Mietzuwächsen aus Neuvermietung rechnen wir mit der Kompensation dieser Erhöhung aufgrund steigender Erlösschmälerungen, die sich aus längeren Leerstandszeiten ergeben. Für unsere derzeit laufenden Bauvorhaben haben wir die gesamte Finanzierung bereits zu einem niedrigen Zinsniveau abgeschlossen. Für fällige Bestandsdarlehen im Jahr 2022, 2023 und 2024 wurden Darlehen zu einem Zinssatz zwischen 0,24 % und 1,55 % prolongiert. Damit konnten wir das Risiko eines steigenden Zinsniveaus zunächst dämpfen und rechnen in unserer aktuellen 5-Jahresvorschau nicht mit steigenden Zinsaufwendungen. Der Aufwand für die Instandhaltung ist geplant mit 15,6 Mio. €. Die Auszahlungen für den Neubau sind mit 14,4 Mio. € geplant. Die Darlehensaufnahme für Neubau sowie Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist mit 28,0 Mio. € vorgesehen. Der Jahresüberschuss wird in einer Höhe von 5,0 Mio. € prognostiziert.
Die Grundlage für die Entwicklung der Genossenschaft bildet die mit dem Aufsichtsrat fortlaufend abgestimmte mittelfristige Planung, welche regelmäßig aktualisiert wird.
Das Bauprogramm sieht für das Jahr 2022 Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen von 15,6 Mio. € vor. Diese Aufwendungen werden in den Jahren 2023 bis 2026 bis auf 20,7 Mio. € steigen. Zudem wurde der Anstieg der Energiekosten bei den Kosten für Heizung und Warmwasser mit einer Steigerung im Jahr 2022 von 65 %, im Jahr 2023 mit 20 % und ab dem Jahr 2024 mit 10 % p. a. berücksichtigt. Das Jahresergebnis ist im Geschäftsjahr 2022 mit 5,0 Mio. € geplant. Nach einem Anstieg des Jahresergebnisses im Jahr 2023 auf 5,1 Mio. €, sind die Jahresergebnisse in 2023 mit 3,0 Mio. € und im Jahr 2024 mit 1,6 Mio. € geplant. Im Jahr 2025 wird erstmals ein Verlust in Höhe von 0,2 Mio. € prognostiziert. Aus der Fortschreibung der Geschäftsentwicklung ergibt sich eine gesicherte Liquidität.
Das Risikomanagementsystem der WGJ basiert vorrangig auf dem Controlling und einer regelmäßigen internen Berichterstattung. In Monats-, Quartals- und Jahresberichten werden wesentliche Kennzahlen sowie ausgewählte Geschäftsbereiche des Unternehmens dargestellt und analysiert. Darüber hinaus finden die Entwicklung des Wohnungsmarktes und des Kapitalmarktes bei der Risikobetrachtung Berücksichtigung. Es werden jährlich Interne Revisionen für einzelne Geschäftsbereiche durch externe Partner durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2021 wurde der technische Bereich einer Prüfung unterzogen. Zur Sicherung der Gesetzes- und Regeltreue im Unternehmen ist ein Compliance-Management-System einschließlich eines Tax-Compliance-Systems eingerichtet. Die Vorschriften dienen der Risikoprävention und Schadensabwehr von der Genossenschaft.
Mit diesen Instrumenten können Vorstand und Aufsichtsrat Planabweichungen und Risiken frühzeitig erkennen und infolgedessen durch geeignete Maßnahmen wesentliche negative Einflüsse auf die Unternehmensentwicklung abwenden. Besondere Risiken, welche den Bestand der Genossenschaft gefährden, sind gegenwärtig nicht erkennbar.
Mit dem im Juli 2015 in Kraft getretenen Mietrechtsnovellierungsgesetz des Bundes wurde die Möglichkeit geschaffen, die zulässige Miethöhe zu Mietbeginn (Mietpreisbremse) in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Ob der Wohnungsmarkt angespannt ist, legen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung fest. Dazu haben diese bis Ende 2025 Zeit. Das sächsische Kabinett hat im Dezember 2021 den Entwurf der Mietpreisbegrenzungs-Verordnung zur Anhörung freigegeben. Ziel ist die Einführung der Mietpreisbremse in Leipzig und Dresden im 1. Halbjahr 2022. Mit dem Inkrafttreten dürfen die Mieten bei Neuvermietung in Dresden und Leipzig die ortsübliche Miete um maximal 10 % übersteigen.
Damit besteht für die WGJ das Risiko von Einnahmeverlusten bei der Neuvermietung. Im Bestand der WGJ befinden sich Objekte, die zwischen 1970 und 1990 erbaut worden sind. Für diese Gebäude ergeben sich bei der Berechnung der Neuvertragsmiete gemäß Mietspiegel aufgrund deutlicher Abschläge wegen des Baujahrs sehr geringe Mieten, auch wenn die Wohnungen auf einem guten Niveau saniert und modernisiert sind. Das bedeutet, dass die WGJ bei Einführung der Mietpreisbremse mit Einnahmeverlusten bei der Neuvermietung bis zu 0,90 € pro m² Wohnfläche rechnen muss. Diese noch nicht genau prognostizierbaren Einnahmeverluste könnten zukünftig zu Einschränkungen bei der Modernisierung und Instandsetzung des Bestandes führen. Auch Neubauvorhaben könnten aufgrund dieser möglichen Einnahmeverluste zunächst verschoben oder komplett aufgegeben werden. Ein Mieterhöhungspotenzial in den Bestandswohnungen ist vorhanden, reicht aber nicht aus, um einen Ausgleich zu schaffen. Zudem sieht der neue Koalitionsvertrag vor, dass die maximale Erhöhung der Grundmiete innerhalb von drei Jahren auf 11 % begrenzt wird, sofern es sich um einen angespannten Wohnungsmarkt handelt.
Seit Anfang 2020 hat sich das Coronavirus (COVID-19) weltweit ausgebreitet. Auch in Deutschland hat die Pandemie seit Februar 2020 zu deutlichen Einschnitten sowohl im sozialen als auch im Wirtschaftsleben geführt. Die gesamtwirtschaftliche Lage hat sich noch nicht vollständig von den Auswirkungen der Pandemie erholt. Es ist deshalb weiterhin mit Risiken für den zukünftigen Geschäftsverlauf der Genossenschaft zu rechnen, insbesondere, da aufgrund des ausgebrochenen Krieges in der Ukraine ein bisher nicht kalkulierbarer Risikofaktor für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hinzugekommen ist. Insbesondere sind dies bereits genannte Risiken aus der Verzögerung bei der Durchführung von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von Kostensteigerungen und der Verzögerung der geplanten Einnahmen.
Dresden, 14.04.2022
Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eG
Alrik Mutze, Thomas Dittrich